Beschwerdeverfahren

Garantie und Reklamationen

  1. MiF-Etiketten erfüllen die höchsten Kriterien für Produktion und Materialqualität, sind fehlerfrei und werden beim Versand sorgfältig geprüft. Ihr Design entspricht den geltenden slowakischen gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards.
  2. Für diese Etiketten garantiert der Auftragnehmer, dass sie die von ihm deklarierten Eigenschaften haben.
  3. Der Auftragnehmer gewährt auf die hergestellten Etiketten eine Garantie von 24 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung der Ware.
  4. Die Verpflichtung des Auftragnehmers aus dieser Garantie gilt nur für Mängel, die trotz der vorgeschriebenen Verwendung der Etiketten und unter normalen Umständen aufgetreten sind.
  5. Etiketten sollten in ihrer Originalverpackung in sauberen, trockenen und belüfteten Räumen bei einer Temperatur von 15 bis 20 ° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 bis 55% unter Schutz vor Bodenfeuchtigkeit, Strahlungswärme der Heizkörper, Verschmutzung, mechanischer Beschädigung und Kontakt mit Dämpfen aufbewahrt werden. organische Lösungsmittel.
  6. Die Garantie deckt alle Mängel ab, die durch Material- oder Verarbeitungsfehler verursacht werden könnten. Für den vom Kunden beim Korrekturlesen unterzeichneten Text wird keine Garantie übernommen.
  7. Der Auftragnehmer leistet keinen Ersatz für direkten oder indirekten Schadenersatz für mögliche Schäden oder Zerstörungen von Gegenständen oder für andere Schäden und entgangenen Gewinn, es sei denn, es wurde unter den Umständen des Falles nachgewiesen, dass der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig war.
  8. Der Auftragnehmer hat auch bei sonstigen Schäden des Kunden keinen Schadensersatz zu leisten, wenn die Etiketten (Waren) nach Feststellung des Mangels weiter verwendet wurden.
  9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Etiketten in der vertraglich festgelegten Qualität, Gestaltung und Menge sowie in der im Vertrag festgelegten Weise zu liefern, um den Transport gemäß den Anweisungen des Kunden durchzuführen.
  10. Der Kunde übernimmt die Ware durch Unterzeichnung eines Lieferscheins, der vom Auftragnehmer zweimal ausgestellt wird. Bei Lieferung der Ware hat der Kunde das Recht, in Anwesenheit des Mitarbeiters des Auftragnehmers eine qualitative und quantitative Prüfung durchzuführen und bei festgestellten Mängeln die Lieferung zu verweigern. Der Kunde hat auch das Recht, die fehlerhafte Lieferung anderer Waren als vertraglich vereinbart abzulehnen.
  11. Bei Mengen- (oder Gewichts-) Unterschieden markiert der Kunde die im Lieferschein angegebene Tatsache und beide Parteien bestätigen sie mit Datum und Unterschrift. Die Namen der Vertreter des Kunden und des Auftragnehmers müssen lesbar sein. Die Angabe der Mengen- (Gewichts-) Unterschiede muss nach den einzelnen Warentypen klar beschrieben werden. Eine Kopie des so verarbeiteten Lieferscheins gehört dem Kunden, die andere dem Auftragnehmer. Spätere Ansprüche auf Mengen- (Gewichts-) Unterschiede werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Kalendertagen, eine Beschwerde über einen möglichen versteckten Mangel einzureichen. Nach dieser Zeit verfallen seine Rechte.
  13. Reklamationen mit einer genauen Beschreibung des Mangels werden vom Kunden direkt an den Etiketten- (Waren-) Auftragnehmer gerichtet.
  14. Der Kunde ist verpflichtet, eine beglaubigte Kopie des Kaufbelegs (Zahlungsnachweis und Lieferschein) zusammen mit den beanspruchten Etiketten einzureichen. Ansprüche für Etiketten, die nicht direkt bei MiF gekauft wurden, werden nicht akzeptiert. Der autorisierte Mitarbeiter des Auftragnehmers ist verpflichtet, das Beschwerdeprotokoll zusammen mit dem Beschwerdeführer (Kunden) auszufüllen. Die beanspruchte Ware muss mit einem deutlich gekennzeichneten Mangel, der Gegenstand der Reklamation sein soll, dem Reklamationsverfahren unterzogen werden.
  15. Das schriftliche Beschwerdeprotokoll muss enthalten:
    • Identifizierung des Kunden (Firmenname, Sitz, ID-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
    • Datum der Lieferung von Etiketten (Waren),
    • Art und Menge der beanspruchten Etiketten und deren Wert,
    • Gründe für die Reklamation (Beschreibung des Mangels),
    • Lösungsdesign,
    • Datum der Beschwerde,
    • Name und Unterschrift des Bevollmächtigten des Kunden.
  16. Gewährleistungsansprüche werden vom Auftragnehmer nur akzeptiert, wenn diese unmittelbar nach den festgestellten Mängeln, spätestens jedoch nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.
  17. Im Falle einer anerkannten Reklamation und im Rahmen der Garantie hat der Kunde das Recht auf kostenlosen Ersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgemäße und fehlerfreie Verwendung der Ware verhindert. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Kunden hat er Anspruch auf eine Bargutschrift in voller Höhe des in Rechnung gestellten und tatsächlich gezahlten Preises. Wenn der Kunde das Recht auf Zahlung der Gutschrift nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ausstellung ausübt, erlischt das Recht.
  18. Der Auftragnehmer entscheidet spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung durch den Auftraggeber über die Art der Bearbeitung der Beschwerde, und der Auftraggeber wird schriftlich über das Ergebnis informiert.
  19. Für den Fall, dass die Beschwerde des Kunden berechtigt ist, hat der Auftragnehmer:
    • die fehlende Menge ohne fehlerhafte Etiketten (Waren) produzieren und liefern und dann eine finanzielle Abrechnung (Rechnungsstellung oder Gutschrift) vornehmen,
    • repariert Etiketten kostenlos bzw. sie beschuldigen sie ohne das Recht auf Zahlung,
    • wird den Kunden in Form einer Gutschrift im Wert der von ihm zu Recht beanspruchten Ware zufriedenstellen. wird ihm einen vereinbarten Rabatt gewähren.
  20. Für den Fall, dass die Beschwerde des Kunden berechtigt ist und der Auftragnehmer den Kunden auffordert, fehlerhafte Waren zu versenden, trägt der Auftragnehmer die Kosten und das Risiko, die mit dem Transport der beanspruchten Etiketten zum Verkäufer und zurück zum Kunden verbunden sind. Der Auftragnehmer legt die Art und die maximalen Transportkosten fest. Etiketten, gegen die ein Anspruch anerkannt wurde, sind Eigentum des Auftragnehmers. Für den Fall, dass die Reklamation nicht gerechtfertigt war, wird der Auftragnehmer die beanspruchte Ware auf seine Kosten und Gefahr an den Kunden zurücksenden.
  21. Wenn der Preis der beanspruchten Ware zum Zeitpunkt der Reklamation nicht vollständig bezahlt wurde, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ware bis zur Begleichung der Schuld einschließlich des Zubehörs bei sich zu behalten.
  22. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Kunde die Ware aus einem vom Auftragnehmer verantwortlichen Grund nicht nutzen konnte.